Elternbeirat

Einmal im Jahr wird in jeder Einrichtung ein Elternbeirat von den Eltern auf einem Elternabend ohne Anwesenheit der Mitarbeiter des Träger 55 gewählt.

Der Elternbeirat arbeitet mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und dem Träger des Kindergartens zusammen. Der Träger sowie die Leitung des Kindergartens informieren den Elternbeirat über alle wesentlichen Fragen der Bildung und Erziehung im Kindergarten, insbesondere soweit sie das pädagogische Programm, die Organisation und die Betriebskosten betreffen. Die Eltern werden ermutigt, Wünsche, Fragen und Kritik zu äußern.

Der Elternbeirat ist vor der Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge im Rahmen der für den Träger verbindlichen Regelungen, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder in den Kindergarten sowie vor der Einführung neuer pädagogischer Programme zu hören.